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   AG Bad Homburg, 02.04.2019 - 2 C 2090/17 (28)   

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https://dejure.org/2019,35387
AG Bad Homburg, 02.04.2019 - 2 C 2090/17 (28) (https://dejure.org/2019,35387)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 02.04.2019 - 2 C 2090/17 (28) (https://dejure.org/2019,35387)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 02. April 2019 - 2 C 2090/17 (28) (https://dejure.org/2019,35387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Reisemangel - Flugzeitenverschiebung um mehr als 7 Stunden und Schimmelgeruch im Hotelzimmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Flugzeitenänderung / Schimmelgeruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinflug um 7 1/2 Stunden verschoben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsflug um 7 ½ Stunden verschoben - Reisemangel: Der Kunde kann den Reisepreis für den Anreisetag um 40 Prozent mindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschiebung des Hinflugs um 7 ½ Stunden nach hinten durch Reiseveranstalter stellt Reisemangel dar - Reiseveranstalter darf Start- oder Rückflugzeit innerhalb eines Zeitrahmens von vier Stunden verändern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2013 - VIII ZR 334/12

    Kraftfahrzeugleasing: Wirksamkeit der Verpflichtung des Leasingnehmers zum

    Auszug aus AG Bad Homburg, 02.04.2019 - 2 C 2090/17
    Ganz im Gegenteil folgt das Gericht der Rechtsauffassung von Führich (NJW 2014, 1171), der im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH einen Zeitraum von vier Stunden vorgeschlagen hat, innerhalb dessen eine als vorläufig bezeichnete Abflugzeit in der Reisebestätigung verändert werden darf.
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus AG Bad Homburg, 02.04.2019 - 2 C 2090/17
    In diesem Falle muss allerdings gemäß der Rechtsprechung des BGH der Reisevertrag bestimmen, in welchem Rahmen das Leistungsbestimmungsrecht ausgeübt werden darf, d. h., ob der Reiseveranstalter sogar befugt sein soll, den konkreten Tag festzulegen und ob bei dem festgelegten Tag der gesamte Zeitraum von 0.00 bis 23.59 Uhr zur Bestimmung der Abflugzeit zur Verfügung stehen soll oder ob er bei der Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts jedenfalls auf eine bestimmte Tageszeit oder ein bestimmtes Zeitfenster (etwa den Zeitraum zwischen 9.00 und 12.00 Uhr) festgelegt sein soll (vgl. hierzu BGH, NJW 2014, 1168, 1169).
  • OLG Celle, 07.02.2013 - 11 U 82/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Unverbindlichkeit von Informationen über

    Auszug aus AG Bad Homburg, 02.04.2019 - 2 C 2090/17
    Diese auch vom OLG Celle in der Entscheidung vom 7. Februar 2013 (RRa 2013, 93, 94) herausgehobene Möglichkeit hält auch der unterzeichnende Richter für absolut plausibel.
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